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Kindesunterhalt und Führerschein

Heute ein Eintrag in privater Sache, aber das Thema ist vermutlich durchaus von Interesse für Andere. Es geht um Unterhaltszahlungen an die Ex-Partnerin für ein noch minderjähriges Kind und in dem Zusammenhang die Finanzierung des Führerscheins für das Kind („Fahren ab 17“). Meine ursprüngliche Frage dazu, wie wir diesem Wunsch entsprechen wollen, wurde von meiner Ex-Partnerin zunächst wochenlang ignoriert. Als ich daraufhin Fakten geschaffen habe und einen Teil des Unterhalts auf ein Junior-Konto des Kindes überwiesen habe, wurde mir mit Anwalt und Gericht gedroht. Meine Antwort darauf gebe ich hier anonymisiert wieder:

Ich habe die Unterhaltszahlung weder aus- noch herabgesetzt, derartiges steht überhaupt nicht zur Debatte. Die Teilzahlung auf [das] Konto [unseres Kindes] ist sehr wohl schuldbefreiend und juristisch komplett valide, denn Du hast vollen Zugriff auf das Konto. Der Zugang zur Unterhaltszahlung ist Dir nicht entzogen, auch nicht teilweise.

Ich habe eine Rechnung vorgelegt, die die Finanzierung der Fahrschule als eine planbare Ausgabe ohne unzumutbare finanzielle Belastung belegt. Darin fließt ein, dass ich seit vielen Jahren Unterhalt zahle, wovon nur ein verschwindend kleiner Anteil benötigt wird. Man muss dabei auch Deine finanzielle Situation berücksichtigen, die vielleicht sogar Anlass bieten könnte, die Höhe meiner Unterhaltszahlungen herabzusetzen (z.B. ​https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/). Aber auf solche Spielchen bin ich gar nicht aus. Es ist klar, dass wir die Fahrschule finanzieren können, Du noch weitaus mehr als ich. Einer juristischen Prüfung durch Gericht und Jugendamt sehe ich gelassen entgegen, da dort dem Kindeswohl ein hoher Stellenwert zugeschrieben wird und mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ich bin aber fassungslos, dass Du mir mit einem derartigen Vorgehen überhaupt drohst.

Der neue Zahlungsplan weicht in der Tat vom zu einem früheren Zeitpunkt in der Scheidungsvereinbarung vereinbarten Vorgehen ab. Diese Änderung ist allein eine Folge dessen, dass Du Dich wochenlang nicht zum Thema geäußert hast, obwohl es eine schriftliche Anfrage, Ermahnung und sogar mündliche Ansprache gab, letztere völlig ruhig und ohne jeden Streit. Dafür gibt es auch Zeugen. Ich hatte Dich weder gegängelt oder genervt, noch im Unklaren gelassen. Du hast Dich einfach gar nicht geäußert. In der Situation kann und darf ich dann ohne Deine Mitwirkung vorgehen. Ich habe mich dann dazu entschieden, den vollem Finanzierungsbedarf bei der geänderten Unterhaltszahlung anzusetzen, Deinen Anteil gleich mit. Ich habe [unser Kind] darüber in Kenntnis gesetzt, denn es ist mir wichtig, dass kein falscher Eindruck entsteht. Hintergrund ist, dass die Hälfte des Geldes [unser Kind] eher verunsichern würde als [ihm] Sicherheit geben.

Über drei Monate später wurde ich tatsächlich von einem Rechtsbeistand der Gegenseite kontaktiert, aber die Situation hatte sich in der Zwischenzeit längst weiterentwickelt. Einerseits war bereits ein nenneswerter Betrag auf dem Junior-Konto zusammengekommen, andererseits hatte das Kind die Fahrschule begonnen. In dem Zusammenhang war nun auch die erste Rechnung fällig, übrigens ziemlich genau im Umfang des bis dahin beiseite gelegten Geldes. Die Gegenseite verlangte, die Unterhaltszahlung vollständig auf das eigene Konto zu erhalten, stimmte aber auch zu, die Fahrschulrechnungen zu begleichen. Das war vor allem mal eine 180 Grad Wende gegenüber der anfänglichen Antwort, dass Eltern nicht verpflichtet sind, einen Führerschein zu bezahlen. Ansich stimmt das, dazu gibt es keine Verpflichtung, aber bei dem vielen Geld, was man als Unterhaltszahler die ganzen Jahre überweist, fällt der Führerschein eben mit ab.

Hinweis/Disclaimer: Dieser blog-Eintrag ist ein persönlicher Erfahrungsbericht und keine Rechtsberatung.