Rundfunkgebühren für Computer in einem Heimbüro, Verhandlung und Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht

Heute war Verhandlung und Urteilsverkündung vor dem Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich meiner Klage bezüglich Rundfunkgebühren für sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufung des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen und das bisherige Urteil bestätigt (Bericht zum bisherigen Rechtsweg und zugehörige Urteilstexte). Demnach muss ich für den Computer an meinem Heimarbeitsplatz keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, nachdem ich bereits Rundfunkgebühren für privat genutzte Rundfunkempfangsgeräte innerhalb der selben Wohnung zahle. Die bisherige und äußerst fragwürdige Gebührenpraxis, nach der die Rundfunkanstalten für bestimmte Heimarbeitsplätze zusätzliche Rundfunkgebühren verlangen (beispielsweise bei Selbständigen), bei andere Heimarbeitsplätzen (beispielsweise von Lehrern) keine doppelte Gebührenpflicht besteht, ist im Gesetz nicht verankert. Folgerichtig wurde der Berufung des Bayerischen Rundfunks nicht stattgegeben.

Comments

1. Andre Wobst -- 13 years ago

Der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch die Urteilsbegründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht unter Aktenzeichen BVerwG 6 C 20.11 nachliefern. Diese ist sowohl auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichts zu finden, als auch als eingescannte Kopie verfügbar.

Ich bedanke mich an dieser Stelle für die freundliche und erfolgreiche Unterstützung durch die Kanzlei Campenhausen (Wolfratshausen) sowie bei Herrn RA H. Rohde (Leipzig).

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